Diensthaftpflichtversicherung
Hier können Sie sich den
- Versicherungsausweis der Diensthaftpflicht herunterladen
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Verhaltensgrundsätze zur Diensthaftpflichtversicherung
für Mitglieder des BTB Rheinland-Pfalz bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung
0. |
Vorfall ist eingetreten (zum Beispiel Dienstschlüssel sind abhandengekommen)
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- Dienststelle, bzw. Dienstvorgesetzten informieren. |
1. |
Disziplinaruntersuchung und ggf. Regressforderung durch den Dienstherrn |
- Dienstherr verlangt schriftlich vom Mitglied den Schaden zu begleichen (Regressforder- ung muss als Bescheid vorliegen)
- Achtung !!! keine Zahlung vornehmen
- umgehend Schadensformular bei der Ge- schäftsstelle des BTB Rheinland-Pfalz an- fordern per Mail oder telefonisch
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2. |
Regressforderung mit allen vorhandenen Unterlagen an die Geschäftsstelle des BTB Rheinland-Pfalz |
- Schadensmeldung mit allen Unterlagen an die Geschäftsstellle des BTB Rheinland-Pfalz
- der BTB Rheinland-Pfalz bestätigt die Mit- gliedschaft und leitet die Unterlagen an die DBV Deutsche Beamtenversicherung weiter |
3. |
DBV setzt sich direkt mit dem Einzelmitglied in Verbindung |
- Falls Sachverhalt nicht eindeutig erfolgt Rücksprache durch die/den Schadenssachbe- arbeiter/inn der DBV |
4. |
DBV regelt Schadenfall mit dem Dienstherrn |
- Achtung!
- Schriftverkehr nur durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung |
5. |
DBV schließt Fall ab |
- Regress nicht berechtigt = DBV Deutsche Beamtenversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab - Fall erledigt
- Regress berechtigt = Zahlung direkt an den Dienstherrn - Fall erledigt |