Diensthaftpflichtversicherung

Hier können Sie sich den

- Versicherungsausweis der Diensthaftpflicht herunterladen

herunterladen


Verhaltensgrundsätze zur Diensthaftpflichtversicherung

für Mitglieder des BTB Rheinland-Pfalz bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung

0.

Vorfall ist eingetreten

(zum Beispiel Dienstschlüssel sind abhandengekommen)

 

- Dienststelle, bzw. Dienstvorgesetzten

  informieren.

1.

Disziplinaruntersuchung und ggf. Regressforderung durch den Dienstherrn

- Dienstherr verlangt schriftlich vom Mitglied

  den Schaden zu begleichen (Regressforder-

  ung muss als Bescheid vorliegen)

 

- Achtung !!! keine Zahlung vornehmen

 

- umgehend Schadensformular bei der Ge-

  schäftsstelle des BTB Rheinland-Pfalz an-

  fordern per Mail oder telefonisch

 

2.

Regressforderung mit allen

vorhandenen Unterlagen an die Geschäftsstelle des BTB Rheinland-Pfalz

- Schadensmeldung mit allen Unterlagen an die   

  Geschäftsstellle des BTB Rheinland-Pfalz

 

- der BTB Rheinland-Pfalz bestätigt die Mit-

  gliedschaft und leitet die Unterlagen an die

  DBV Deutsche Beamtenversicherung weiter

3.

DBV setzt sich direkt mit dem

Einzelmitglied in Verbindung

- Falls Sachverhalt nicht eindeutig erfolgt

  Rücksprache durch die/den Schadenssachbe-

  arbeiter/inn der DBV

4.

DBV regelt Schadenfall

mit dem Dienstherrn

- Achtung!

 

- Schriftverkehr nur durch die DBV Deutsche

  Beamtenversicherung

5.

DBV schließt Fall ab

- Regress nicht berechtigt = DBV Deutsche

  Beamtenversicherung wehrt unberechtigte

  Ansprüche ab - Fall erledigt

 

- Regress berechtigt = Zahlung direkt an den

  Dienstherrn - Fall erledigt