Pflegeberatung durch compass
Aufgabe und Angebot der Pflegeberatung „compass“ waren Thema bei der jüngsten Sitzung des Arbeitskreises Senioren des dbb Rheinland-Pfalz. Dem Arbeitskreis gehören unter Leitung des stellvertretenden dbb-Landesvorsitzenden Robert Tophoffen je ein/e Vertreter/in der Senioren aus den Fachgewerkschaften an.
Anette Gundert referierte für die Beratungsfirma compass über deren gesetzlichen Auftrag und das genaue Leistungsportfolio. Compass agiert für die privat Pflegepflichtversicherten. Sie erfüllt die Beratungsarbeit ähnlich wie die 135 Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz für d ie gesetzlich Pflegepflichtversicherten.
Seit 2008 sieht das Elfte Buch des Sozialgesetzbuches den Anspruch der gesetzlich oder privat Pflegepflichtversicherten auf Pflegeberatung vor. compass versteht sich als Lotse ,,durch den Pflegedschungel für Privatversicherte durch Vorort-Beratung mittels Fachkräften in Fällen (plötzlich erforderlicher) Pflege, als Unterstützung beim pflegeantrag-stellen, als Hilfe bei der Beurteilung der häuslichen Pflegesituation sowie als Unterstützung bei der Organisation von Kurzzeitpflege sowie Pflege in (teil-)stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen.
Heute gibt es in Rheinland-Pfalz drei Beratungsteams (von bundesweit 70) mit knapp 40 Fachberatern (von bundesweit 800). Grundprinzip der Dienstleistung der compass GmbH ist die unabhängige aufsuchende Pflegeberatung neutral gegenüber allen Pflegedienstleistungsanbietern und Versicherungsunternehmen.
Worüber wird beraten?
Die Beratungsbandbreite reicht vom Einzelgespräch bis zur umfassenden Beratung im Dauerverhältnis. Wahrgenommen wird die Beratung von den aus der Altenpflege, der Krankenpflege, der Sozialpädagogik oder der Sozialversicherungsverwaltung kommenden Fachkräften. Dies beinhaltet die gesetzlich gemäß § 7 a SGB Xl vorgesehene umfassende Pflegeberatung sowie die gemäß § 37 Abs. III SGB Xl erforderliche, wiederkehrende Beratung bei Pflegegeldbezug (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3; vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5).
Beraten werden Privatversicherte etwa im Vorfeld der Pflegegradbeantragung bzw. zur Vorbereitung der Begutachtung durch Medicproof, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung. Es gibt weiter Beratungen zur Pflegegradüberprüfung sowie eine Betreuung im Widerspruchsverfahren. Beraten wird zur Anpassung der Wohnsituation (Badumbau), zur Barrierefreiheit und auch zu Patienten-, Vorsorge- und Bankvollmachten. Fragen der gesetzlichen Betreuung oder - bei Selbständigen - der Sozialhilfe werden ebenfalls umfasst.
Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige; entscheidend ist, ob entweder beim Ratsuchenden und/oder beim Pflegebedürftigen ein Privatkrankenversicherungsverhältnis besteht.
Was leisten Beraterinnen und wie sind diese vernetzt?
Die Beraterinnen und Berater sind geschult auf Besonderheiten in Privatversicherungs- und Beihilfefällen, die den Sozialdiensten in den (Akut-)Krankenhäusern und Einrichtungen oft nicht geläufig sind. Als Beispiele nannte Anette Gundert die Vorab-Beantragung von Pflegehilfsmitteln bei der Krankenversicherung oder die Beantragung von ergänzender Beihilfe bei der Krankenversicherung in Fällen, in denen die Versorgung für die Eigenanteilzahlung bei vollstationärer Pflege nicht ausreicht.
Die Beratungsteams sind vernetzt mit den lokalen Pflegeeinrichtungen und -diensten. Das heißt nicht, dass durch die Einschaltung von compass Pflegedienstleistungen vermittelt werden, denn das Unternehmen darf keine Empfehlungen geben oder makelnd agieren. compass-Berater können aber die Marktlage übersichtlich schildern und Hinweise geben. Es wird allgemein festgestellt, dass die Pflegversorgung in einigen Bereichen von Rheinland-Pfalz schlecht ist.
Die compass GmbH betreibt zusammenfassend eine Pflegeberatung vor Ort, per Telefon oder Videogespräch, finanziert von den privaten Krankenkassen und den Beihilfeträgern.
Die Kontaktdaten lauten: Servicenummer 0800 101 88 00 bzw. über das Internet unter www.compass-pflegeberatung.de
Karl-Heinz Boll