Tagesveranstaltung des BTB Rheinland-Pfalz - "Die Zeit danach ..." am 07.11.2023

Ruhestand oder Rente mit 67, oder gar früher? Das Leben verändert sich mit einem Schlag und Gedanken wie „jetzt fängt das Leben richtig an“ bis hin zu „jetzt gehör ich auch zum alten Eisen“ erfordern eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit "der Zeit danach". Kaum ein Ereignis bringt solche Veränderungen mit sich wie das Ausscheiden aus dem Beruf. Der bisherige Mittelpunkt des Lebens, die tägliche Arbeit, fällt von einem Tag auf den anderen weg. Das bringt jede Menge freie Zeit mit sich – und eine völlig neue Situation in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.


Eine Vielzahl von Fragen, die in einer Tagesveranstaltung angesprochen werden sollen. Anmel-dung bis zum 27. Oktober 2023 und Beantwortung von Rückfragen unter:
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Tagesplanung für Dienstag, den 07.11.2023
9.00 Uhr Kleines Begrüßungsfrühstück
9.30 Uhr Begrüßung und kurze thematische Einführung  (Axel Weyand, Karl-Heinz Boll)
9.45 Uhr Das neue Versorgungsrecht Rheinland-Pfalz (Bardo Kraus)
             Arten der Versorgung, Dienstzeiten, Ruhegehalt
             bis Anrechnung von Renten, Unfallfürsorge,
             Hinterbliebenenversorgung, Vorzeitiger
12.30 Uhr Ruhestand, Dienstunfähigkeit
12.30 Uhr Mittagsimbiss
13.15 Uhr Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung  (Karl-Heinz Boll)
               bis Beihilfe und Krankenversicherung
15.15 Uhr Gesundheitsvorsorge
15.30 Uhr Aktuelle seniorenpolitische und gewerkschaftliche Themen (Weyand, Boll)

Hierzu laden wir herzlich ein. Für Mitglieder entstehen keine Seminargebühren. Nichtmitglieder entrichten einen Unkostenbeitrag von 40 Euro, der bei Gewerkschaftsbeitritt erlassen wird. Das Seminar wird im Hildegard-Forum auf dem Rochusberg in Bingen stattfinden. Fahrtkosten werden für Mitglieder erstattet. Es wird um die Bildung von Fahrtgemeinschaften gebeten. Die Veranstal-tung ist von der Landeszentrale Politische Bildung mit Schreiben vom 7. August 2023 als förde-rungswürdige Bildungsveranstaltung anerkannt worden. Es kann Dienstbefreiung/Sonderurlaub auf Grundlage des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Landesurlaubsverordnung beantragt werden.
Axel Weyand, BTB-Landesvorsitzender Karl-Heinz Boll, BTB-Seniorenvertretung