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I N H A L T
Seite
§
1 Name und
Sitz
3
§ 2
Zweck und
Aufgabe
3
§ 3
Mitgliedschaft
3
§ 4
Beendigung der
Mitgliedschaft 3
§ 5
Rechte und Pflichten der
Mitglieder 4
§ 6
Gliederung
4
§ 7
Organe
5
§ 8 Gewerkschaftstag
5
§ 9
Landesvorstand
6
§ 10
Landesleitung
7
§ 11
Ehrenvorsitz und
Ehrenmitgliedschaft 7
§ 12
Rechnungsprüfer
8
§ 13
Geschäftsjahr
8
§ 14
Satzungsänderung
8
§ 15
Auflösung
8
§ 16
Protokollführung
8
§ 17
Besondere
Bestimmungen
8
§ 18
Inkrafttreten
9
Vorbemerkung
In der
Satzung des BTB Rheinland-Pfalz werden die gewerkschaftlichen
Funktionen innerhalb des BTB und die Mitglieder selbst
genannt. Im Interesse einer Gleichbehandlung der weiblichen
und männlichen Kollegen wäre es geboten, die
Funktionsbezeichnungen in weiblicher und männlicher Form in
den Text aufzunehmen. Um die Lesbarkeit der BTB-Satzung zu
erleichtern, wurde auf eine geschlechtsbenennende
Doppelbezeichnung verzichtet. Soweit dies möglich war, wurden
geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet.
Dieser
Hinweis dient der Klarstellung, dass sich die BTB-Satzung in
gleicher Weise an die Kolleginnen und Kollegen des in § 3(1)
genannten technischen und naturwissen-schaftlichen
öffentlichen Dienstes richtet.
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