Trotz Gleichstellungsgesetzen in Bund und Land sowie Frauenförderpläne sind Arbeit und Karrierechancen auch im öffentlichen Dienst noch nicht gerecht verteilt. Hier setzen sich Frauen für die besonderen Anliegen von Frauen ein, berufs-, gewerkschafts- und gesellschaftspolitisch. Wir verstehen unter Frauenvertretung:
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 wurde von der EU erstmalig die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Grundsatz der europäischen Politik vereinbart. Die Gleichstellung und Geschlechterdemokratie soll als Querschnittsaufgabe -Gender mainstreaming- gefördert werden. Das Geschlecht allein darf weder qualifizieren noch disqualifizieren. Wir als Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst begleiten und unterstützen dieses Vorhaben. |