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Trotz Gleichstellungsgesetzen in Bund und Land sowie Frauenförderpläne sind Arbeit und Karrierechancen auch im öffentlichen Dienst noch nicht gerecht verteilt. Hier setzen sich Frauen für die besonderen Anliegen von Frauen ein, berufs-, gewerkschafts- und gesellschaftspolitisch.

Wir verstehen unter Frauenvertretung:

  • Frauen motivieren sich selbst für die Belange stark zu machen in Familie, Beruf und Staat
  • prozentual gerecht vertreten sein in allen Führungs- und Entscheidungsgremien
  • männliche Machtansprüche wandeln in Chancengleichheit für Mann und Frau
  • massiv Front machen gegen die Diskriminierung der sogenannten Doppelverdiener
  • Mobbing keine Chance geben und Mobbingopfern zur Seite stehen
  • Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen
  • Führungspositionen auch in Teilzeit ermöglichen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mann und Frau
  • verlässliche Kinderbetreuung
  • Wiedereingliederung nach der Familienphase
  • Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildung
  • faire Altersversorgung für Mann und Frau um Altersarmut zu verhindern
  • Politische Kontakte pflegen
  • Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und der Frauenförderpläne

Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1999 wurde von der EU erstmalig die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten als Grundsatz der europäischen Politik vereinbart. Die Gleichstellung und Geschlechterdemokratie soll als Querschnittsaufgabe -Gender mainstreaming- gefördert werden. Das Geschlecht allein darf weder qualifizieren noch disqualifizieren. Wir als Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst begleiten und unterstützen dieses Vorhaben.