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Positionen
- Die Arbeitnehmer der
technisch-naturwissenschaftlichen öffentlichen Verwaltungen und
ihrer privatisierten Bereiche sind entsprechend ihrer Vor- und
Ausbildung, Leistung und Verantwortung und den sich hieraus
ergebenden Tätigkeitsmerkmalen zu bezahlen.
- Das Tarifrecht muss den
Veränderungen im Bildungsbereich und dem qualifizierten Einsatz
der Arbeitnehmer weiter angepasst werden. Das Bezahlungsgefälle
zur freien Wirtschaft konnte durch die bisherigen Tarifverträge
nur unzureichend beseitigt werden. Weitere Maßnahmen sind
erforderlich.
- Die Grundsatzforderungen des BTB
für eine "funktionsgerechte" Besoldung der Beamten des
technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienstes sind
sinngemäß für die Entwicklung von Bewertungsgrundsätzen bei
den technisch-naturwissenschaftlichen Arbeitnehmern anzuwenden,
soweit dies der unterschiedliche Status zulässt.
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